Rettung & Transport

Notfallrettung

Die Notfallrettung im Landkreis Göttingen ist unter der Telefonnummer 112 zu erreichen. Sie werden daraufhin mit der Rettungsleitstelle verbunden, die aufgrund der Notfallmeldung darüber entscheidet, welche Rettungsmittel zum Einsatz alarmiert werden. Die Rettungsleitstelle übernimmt deren Koordination mit weiteren Fachdiensten, wie z.B. der Luftrettung, der Bergrettung, der Geländerettung, der Wasserrettung, den Katastrophenschutzeinheiten, dem Technischen Hilfswerk, der Feuerwehr oder der Polizei. Die Notfallrettung ist rund um die Uhr - 24 Stunden am Tag - für Sie zu erreichen.

Krankentransport

Der Krankentransport im Landkreis Göttingen ist unter der Telefonnummer 0551 - 19222 zu erreichen. Sie werden hierbei ebenfalls mit der Rettungsleitstelle verbunden, die auch die Koordination der Krankentransporte übernimmt. Entsprechend der von Ihnen gemachten Angaben oder aufgrund einer ärztlichen Anweisung wird von der Leistelle ein geeigneter Krankentransportwagen beauftragt, Ihren Transport durchzuführen. Benötigen Sie regelmäßige Krankentransporte über einen längeren Zeitraum, z.B. für eine Serienbehandlung beim Facharzt, so kann für Sie ein Dauerauftrag eingerichtet werden. Der Krankentransport ist ebenfalls rund um die Uhr - 24 Stunden am Tag - für Sie zu erreichen.

Gesetzliche Grundlage

Die Pflicht zur Einrichtung und Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes (mit den Teilbereichen Notfallrettung und Krankentransport) liegt gemäß Niedersächsischem Rettungsdienstgesetz beim Landkreis Göttingen. Seine Aufgabe ist die dauerhafte Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes. 

Dafür erstellt der Landkreis Göttingen einen Bedarfsplan, in dem festgelegt wird, an welchen Standorten welche Rettungsmittel zu welchen Zeiten stationiert werden.

Die Zuständigkeit für den Rettungsdienst im Land Niedersachsen liegt beim Innenministerium.

Im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz ist eine Hilfsfrist bis zum Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels von 15 Minuten festgeschrieben. Nach erfolgtem Notruf muß demzufolge innerhalb dieser Frist jeder sich auf einer öffentlichen Straße ereignete Notfall von dem entsprechenden Einsatzfahrzeug erreicht werden. Allerdings darf es aufgrund des Gesetzes in 5% aller Einsätze eines Jahres im gesamten Landkreis zu einer zeitlichen Überschreitung der 15-minütigen Hilfsfrist kommen.